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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB | ACC

Allgemeine Bestimmungen von Zermatt-Mountainguide

André Imboden, Klaus Tscherrig, 3929 Täsch
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Anmeldung/Bezahlung

Da wir ein kleines Team von Bergführern sind, können unsere Angebote sehr schnell ausgebucht sein. Wir sind Ihnen für eine möglichst frühzeitige Anmeldung dankbar, damit wir Ihre Wünsche betreffend Hotel und vor allem Bergführer erfüllen können.
Schriftliche Anmeldung und gleichzeitig eine Anzahlung von 50% des Kursbetrages pro Person.

Der Restbetrag ist spätestens 15 Tage vor Kursbeginn einzubezahlen. ( Bei Auslandreisen 30 Tage vor Abreise ).

Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 15 Tage) ist der Gesamtbetrag umgehend zu begleichen.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung und der Anzahlung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, das Detailprogramm und eine Ausrüstungsliste für die jeweilige Tour.

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Preis/Leistung

Klare Preis - Leistungangaben bei jeder Tour oder Reise. 

Was in unseren Preisen inbegriffen ist, ersieht man jeweils bei der entsprechenden Ausschreibung. 

Falls nur der Bergführertarif aufgeführt ist, gehen Auslagen wie Transport, Übernachtungen, Essen u.s.w. für den Gast sowie den Bergführer  immer zu Lasten des Gastes.

Nicht-Alpenclubmitglieder bezahlen, wenn in Hütten übernachtet wird, einen Aufpreis von Fr. 15.-/pro Nacht direkt dem Hüttenwart.

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Versicherung:

Der Teilnehmer verpflichtet sich für genügenden Versicherungsschutz. Neben einer umfassenden und auch für die gebuchte Tour/Reise voll gültigen Unfall- und Krankenversicherung (mit Einschluss von Hochgebirgsrisiko, Bergungs- und Rettungskosten) ist eine Reise Annullationskosten-Versicherung obligatorisch. Diese Versicherungen müssen vom Teilnehmer selber abgeschlossen werden.

Zusätzlich empfehlen wir Ihnen der Air-Zermatt als Gönner beizutreten. Obwohl wir als Bergführer Ihnen ein optimales Arrangement bieten können, sind bei Ausbildungen und Touren im Gebirge Unfälle nicht ausgeschlossen.

 

Kursabsage / Kursabbruch / Kursänderung:

Unsere Touren finden normalerweise bei jeder Witterung statt, sofern es die Verhältnisse erlauben.

Der Teilnehmer muss aber zu umfassenden Programm- und insbesondere Gebietsänderungen bereit sein.

Es ist dem Bergführer vorbehalten, das Programm abzuändern. 

Bei Abbruch oder frühzeitigem Verlassen der Tour, bzw. der Annulation durch den Gast erfolgt keine Rückerstattung.

Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gastes. 

 

Rücktrittsbedingungen:

Bei vorzeitiger Abmeldung entstehen für Sie folgende Kosten:

-61 Tage vor Tourbeginn: Fr. 150.–

 60–31 Tage vor Tourbeginn: 30 % des Gesamtbetrages

 30–11 Tage vor Tourbeginn: 50 % des Gesamtbetrages

 10–0 Tage vor Tourbeginn und bei Nichterscheinen : 100 % des Gesamtbetrages. 

 

Für Auslandreisen:

Vertragsanfang – 60 Tage vor Abreise: 30 % des Arrangementpreises

59–15 Tage vor Abreise: 80 % des Arrangementpreises

14–0  Tage vor Abreise: 100 % des Arrangementpreises

                                                         

Haftung:

Durch Ihre Buchung anerkennen Sie die Gefahren im Hochgebirge. Auch ein hochqualifizierter Bergführer ist nicht unfehlbar, denn ausserhalb von markierten Wegen wird er mit Grenzbereichen konfrontiert, die niemals voll beherrschbar sind. Seine Aufgabe kann es daher nur sein, das Risiko auf ein Minimum zu beschränken.

Für alle Streitfälle, gleich welche Nationalität der Teilnehmer besitzt, und wo sich der Schadenort befindet, sind ausschliesslich Schweizer Gerichte zuständig. Gerichtsstand ist Visp im Kanton Wallis.

 

                                                                                                                                  

Zermatt-Mountainguide

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